Redaktionsprozess

Bewertungs- und Begutachtungsverfahren für Vorschläge
Nach Eingang eines Forschungsvorschlags wird dieser einem strengen Evaluierungsverfahren unterzogen, das in mehreren Phasen strukturiert ist, um die wissenschaftliche Qualität und die Übereinstimmung mit den redaktionellen Richtlinien der Zeitschrift zu gewährleisten.
Zunächst nimmt der Redaktionsausschuss eine Vorprüfung vor, um sicherzustellen: a) dass der Vorschlag zur thematischen Ausrichtung der Zeitschrift passt, b) dass die wissenschaftlichen Qualitätsstandards eingehalten werden, und c) dass die formalen Einreichungsrichtlinien beachtet wurden. Wird eines dieser Kriterien nicht erfüllt, erfolgt eine sofortige Ablehnung. Diese erste Prüfung gilt für alle Beiträge, unabhängig von der Rubrik. Nur Beiträge, die diese Phase erfolgreich durchlaufen, gelangen in die Phase des Double-Blind-Peer-Review.
Nach der Erstbewertung gibt das Beratungsgremium eine Stellungnahme zur Originalität und Relevanz des Beitrags ab. Anschließend werden zwei externe Gutachter benannt, die das Manuskript im Rahmen des Double-Blind-Verfahrens begutachten, wobei die Anonymität von Autoren und Gutachtern gewahrt bleibt. Die Auswahl der Gutachter erfolgt auf Grundlage ihrer Fachkompetenz in Bezug auf Thema und Methodik des Beitrags. Sie können dem Beratungsgremium angehören oder extern sein.
Die Gutachter füllen ein Bewertungsformular (über das OJS-System) aus, in dem Aspekte wie Originalität, Relevanz, methodische Fundierung und wissenschaftliche Aussagekraft bewertet werden. Der Erhalt von zwei negativen Gutachten führt zur automatischen Ablehnung.
Nach Abschluss der Begutachtung erstellt der verantwortliche Herausgeber einen zusammenfassenden Bericht, der alle Kommentare und Empfehlungen enthält. Dieser kann Änderungen beinhalten, die für die Annahme des Manuskripts erforderlich sind.
Die endgültige Annahme ist davon abhängig, dass die Autoren die vorgeschlagenen Änderungen umsetzen und auf alle Anmerkungen begründet antworten, vorzugsweise über die OJS-Plattform oder ein gleichwertiges Dokument.
Die voraussichtliche Dauer des Evaluierungsprozesses beträgt maximal sechs Monate ab dem Eingang der Einreichung bis zur endgültigen Entscheidung (Annahme oder Ablehnung).