Ethikkodex

Antigüedad y Cristianismo stützt sich bei der Erstellung seines ethischen Kodex auf die Arbeit des Committee on Publication Ethics (COPE), des Directory of Open Access Journals (DOAJ), der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) und der World Association of Medical Editors (WAME), um die Prinzipien der Transparenz und Best Practices für wissenschaftliche Publikationen zu identifizieren.

  1. Website: Die Website der Zeitschrift spiegelt die redaktionellen Aktivitäten wider, die auf die bestmögliche Auswahl der eingereichten Manuskripte abzielen, ohne Informationen bereitzustellen, die Leser oder Autoren irreführen könnten. Sie enthält eine Erklärung zu Zielen und Umfang, definiert klar die Zielgruppe und die Hauptinteressensgebiete und zeigt deutlich die Print- und Online-ISSNs im Kopfbereich.

  2. Name der Zeitschrift: Antigüedad y Cristianismo ist ein einzigartiger Name, der von der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft gut erkannt wird und keine Verwechslungsgefahr mit anderen Zeitschriften birgt.

  3. Peer-Review-Verfahren: Es wird ein Double-Blind-Peer-Review-System verwendet, das den gängigen Standards wissenschaftlicher Fachzeitschriften entspricht. Jeder Artikel der Rubrik „Doctrina“ wird von zwei Gutachtern anonym bewertet. Dieser Prozess wird klar auf der Website und im Einreichungssystem beschrieben; es werden keine kurzen Bearbeitungs- oder Veröffentlichungsfristen garantiert.

  4. Eigentum und Verwaltung: Die Verwertungsrechte an den veröffentlichten Inhalten liegen beim Publikationsdienst der Universität Murcia, wie im Abschnitt „Einreichung“ der Website erläutert.

  5. Leitungsgremium: Antigüedad y Cristianismo verfügt über ein Redaktionsteam, bestehend aus einem Redaktionsteam, einem Redaktionsausschuss und einem wissenschaftlichen Beirat, zusammengesetzt aus national und international anerkannten Experten. Es wird auf eine ausgewogene Geschlechterverteilung und Internationalisierung geachtet. Die vollständigen Namen und institutionellen Zugehörigkeiten der Herausgeber sowie die Kontaktadresse der Zeitschrift sind öffentlich zugänglich.

  6. Urheberrecht und Lizenzen: Die Urheberrechtsrichtlinie ist in den Autorenrichtlinien und in der Open-Access-Politik klar angegeben. In jedem veröffentlichten Artikel wird der Rechteinhaber genannt. Autoren dürfen akzeptierte Endfassungen oder veröffentlichte Kopien in Drittanbieter-Repositorien hinterlegen, gemäß den Prinzipien der offenen Wissenschaft.

  7. Gebühren für Autoren: Antigüedad y Cristianismo ist eine „Diamond Open Access“-Zeitschrift, die keine Gebühren für Einreichung oder Veröffentlichung erhebt (NO-APC), ebenso wenig wie für das Lesen. Sie unterstützt das Paradigma der offenen Wissenschaft und hat das „Manifest über offene Wissenschaft als globales öffentliches Gut“ unterzeichnet (Toluca-Gipfel 2023).

  8. Fehlverhalten in der Forschung: Die Redaktion ergreift Maßnahmen zur Identifizierung und Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens wie Plagiat, Zitatmanipulation, Datenfälschung und missbräuchliche Nutzung von KI. Bei Verdacht kommen die COPE-Richtlinien zur Anwendung, bis hin zur Ablehnung oder Rücknahme eines Artikels.

  9. Datensätze: Die Zeitschrift fördert die Archivierung von Forschungsdaten und stellt eine Sammlung im institutionellen Repositorium DIGITUM der Universität Murcia bereit. Auch andere Repositorien können verwendet werden.

  10. Publikationszeitplan: Die Zeitschrift erscheint jährlich im Format „offene Ausgabe“.

  11. Zugang: Der Zugang zu allen Inhalten ist frei und kostenlos.

  12. Archivierung: Alle von der Universität Murcia veröffentlichten Zeitschriften werden im Repositorium DIGITUM archiviert.

  13. Einnahmequellen: Antigüedad y Cristianismo erhält keine finanziellen Fördermittel. Die Website wird vom Publikationsdienst der Universität bereitgestellt.

  14. Werbung: Die Zeitschrift kündigt die Öffnung und Schließung jedes Hefts über Fachverteiler und in sozialen Netzwerken wie Facebook und Academia.edu an.

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Nachfolgend erläutern wir unseren Ethikkodex entsprechend dem Profil der am Redaktions- und Veröffentlichungsprozess von Antigüedad y Cristianismo beteiligten Personen.

Für Autorinnen und Autoren

  • Die zur Veröffentlichung eingereichten Texte müssen das Ergebnis einer originellen und unveröffentlichten Forschung sein. Sie müssen die verwendeten Daten sowie eine objektive Diskussion der Ergebnisse enthalten. Es müssen ausreichend Informationen bereitgestellt werden, damit Fachkollegen die Forschung nachvollziehen und die Ergebnisse bestätigen oder widerlegen können.

  • Die Autoren müssen die Formatierungsrichtlinien einhalten und korrekt die Herkunft von Ideen oder Zitaten aus anderen Veröffentlichungen angeben. Wenn grafisches Material (Abbildungen, Fotos, Karten usw.) verwendet wird, muss die Quelle angegeben und gegebenenfalls eine Genehmigung zur Reproduktion eingeholt werden. Die unnötige Aufsplittung der Forschung in mehrere Artikel ist zu vermeiden.

  • Die Autoren müssen garantieren, dass ihre Arbeiten Originale sind, keine anderen bereits veröffentlichten Arbeiten duplizieren – auch keine eigenen –, und dass die Daten und Ergebnisse weder erfunden, verzerrt noch manipuliert wurden. Die Autoren behalten das Urheberrecht und räumen der Zeitschrift nur das Erstveröffentlichungsrecht ein. Plagiate, doppelte oder redundante Veröffentlichungen sowie erfundene Daten gelten als schwerwiegende wissenschaftliche Vergehen.

  • Es dürfen keine Artikel gleichzeitig bei anderen Zeitschriften zur Begutachtung eingereicht werden. Eine parallele Einreichung ist nur nach Ablehnung oder Rücknahme zulässig. Eine überarbeitete und wesentlich erweiterte Fassung eines zuvor auf einem Kongress erschienenen Kurzbeitrags ist zulässig, wenn die Quelle korrekt zitiert wird. Sekundärveröffentlichungen sind akzeptabel, wenn sie sich an ein anderes Publikum richten (z. B. eine andere Sprache oder Zielgruppe). Diese Umstände sind anzugeben und die Originalquelle zu nennen.

  • Die Kontaktperson bei Mehrfachautorschaft muss sicherstellen, dass alle wesentlichen Mitwirkenden anerkannt werden. Alle Mitautoren tragen die Verantwortung für den Beitrag. Der Kontaktautor kommuniziert mit der Redaktion und sorgt dafür, dass alle Autoren die Endfassung prüfen und ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben. Fiktive oder geschenkte Autorschaft ist zu vermeiden. Weitere Beiträge sollten in einer Fußnote anerkannt und die jeweiligen Beiträge kurz beschrieben werden.

  • Alle einflussreichen Publikationen müssen anerkannt und korrekt zitiert werden. Eine fehlerhafte Verwendung von Quellen, ob absichtlich oder nicht, gilt als Plagiat. Private Informationen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden.

  • Wird ein schwerwiegender Fehler festgestellt, muss der Autor die Zeitschrift umgehend informieren, damit eine Korrektur oder ein Rückzug erfolgen kann. Bei von der Redaktion erkannten Fehlern muss der Autor die Korrektheit seines Beitrags belegen.

  • Der Originalartikel muss gegebenenfalls mit einer Erklärung zu finanziellen, kommerziellen oder persönlichen Beziehungen sowie zur Angabe der Finanzierungsquellen versehen werden. Diese Angaben werden veröffentlicht.

  • Die Autorinnen und Autoren müssen ausdrücklich beurteilen, inwieweit es sinnvoll ist, eine Analyse der Variablen Geschlecht und/oder Gender in ihre Forschung einzubeziehen, und diese, sofern relevant, in das Studiendesign, den methodischen Ansatz, die Ergebnispräsentation, die Diskussion und die Darstellung der Einschränkungen integrieren; eine solche Analyse muss bereits in der Ausgangsplanung die theoretische und methodische Relevanz dieser Variablen begründen, die Kriterien der Datenerhebung und -verarbeitung beschreiben, die ihre Berücksichtigung ermöglichen, die Ergebnisse gegebenenfalls in disaggregierter Form präsentieren und die Bedeutung etwaiger beobachteter Unterschiede sowie die sich aus deren Abwesenheit oder Unzulänglichkeit ergebenden Einschränkungen kritisch untersuchen; ebenso wird festgelegt, dass die Schlussfolgerungen der Arbeiten ausdrücklich das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von geschlechts- und/oder genderbezogenen Unterschieden und deren Bedeutung für die Gesamtinterpretation der Ergebnisse sowie für zukünftige Forschungsrichtungen berücksichtigen müssen.

An die Herausgeber.

  • Alle Mitglieder des Redaktionsteams sind für die veröffentlichten Inhalte verantwortlich und haben daher die Pflicht, deren wissenschaftliche Qualität zu gewährleisten, unethische Publikationspraktiken zu vermeiden und die Bearbeitung der eingereichten Arbeiten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu organisieren. Diese Verantwortung impliziert die strikte Einhaltung der folgenden Grundsätze:

  • Die Zeitschrift akzeptiert Originalbeiträge zur Spätantike aus allen einschlägigen Disziplinen sowie Buchrezensionen.

  • Die eingereichten Manuskripte müssen den öffentlich zugänglichen Einreichungsrichtlinien entsprechen, die in den Publikationsrichtlinien festgelegt sind.

  • Das Redaktionsteam garantiert die Veröffentlichung einer jährlichen Ausgabe sowie den kostenlosen und uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten ab dem Zeitpunkt der Online-Veröffentlichung. Den Autoren entstehen weder für die Veröffentlichung noch für die redaktionelle Bearbeitung Kosten.

  • Die in den Artikeln geäußerten Meinungen und dargestellten Fakten liegen ausschließlich in der Verantwortung der Autoren. Die Zeitschrift übernimmt keine Verantwortung für deren Glaubwürdigkeit oder Authentizität.

  • Das Redaktionsteam handelt bei der Bearbeitung von Beiträgen unparteiisch und respektiert die intellektuelle Unabhängigkeit der Autoren, denen im Falle einer negativen Begutachtung ein Recht auf Gegendarstellung zusteht. Studien mit negativen Ergebnissen werden nicht ausgeschlossen.

  • Die Redaktionsmitglieder sind zur Vertraulichkeit über eingereichte Texte und deren Inhalte verpflichtet, bis diese angenommen oder abgelehnt wurden. Erst danach dürfen Titel und Autor genannt werden.

  • Kein Mitglied des Redaktionsausschusses darf Daten, Argumente oder Interpretationen aus unveröffentlichten Arbeiten für eigene Forschung verwenden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors oder der Autoren vor.

  • Der Redaktionsausschuss sorgt dafür, dass eingereichte Arbeiten von mindestens zwei externen Fachgutachtern (Blind Review) bewertet werden. Die Begutachtung muss fair, unparteiisch und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Bei einer negativen Bewertung wird ein drittes Gutachten eingeholt.

  • Das Redaktionsteam achtet besonders auf die Originalität der Arbeiten und beauftragt die Gutachter mit der Erkennung von Plagiaten, Mehrfachveröffentlichungen sowie gefälschten oder manipulierten Daten.

  • Die Beiträge der Gutachter werden anerkannt und geschätzt. Schlechte, unpünktliche oder respektlose Gutachten werden künftig nicht mehr berücksichtigt.

  • Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung liegt bei der Direktion und Stellvertretung, basierend auf den Berichten des Redaktionsausschusses, gestützt auf Qualität, Relevanz, Originalität und Klarheit. Arbeiten mit offensichtlichen Mängeln oder inhaltlicher Unpassung können direkt abgelehnt werden. Dies wird den Autoren mitgeteilt.

  • Das Redaktionsteam behält sich das Recht vor, bereits veröffentlichte Artikel bei späterer Unzuverlässigkeit zu widerrufen – sei es aufgrund von Fehlern oder wissenschaftlichem Fehlverhalten (Plagiat, Datenmanipulation, etc.). Teilergebnisse können über Korrekturvermerke angepasst werden. Bei Doppelveröffentlichung zählt das Eingangsdatum. Die Autoren müssen Stellung nehmen. Die Entscheidung wird veröffentlicht und betroffene Institutionen benachrichtigt. Der Artikel bleibt zugänglich, jedoch klar als widerrufen markiert. Zuvor kann eine Mitteilung über Unregelmäßigkeit erfolgen.

  • Der Direktor ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich, vertritt die Zeitschrift öffentlich, unterstützt Verbesserungen, holt Fachbeiträge ein, prüft Manuskripte vorab und koordiniert das Redaktionsteam.

  • Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn der Autor ein Redaktionsmitglied ist, persönliche oder berufliche Beziehungen zu Mitgliedern hat oder eng mit deren Forschung verbunden ist. In solchen Fällen darf keine Beteiligung an der Begutachtung erfolgen.

An die Gutachter
Die an der Begutachtung beteiligten Personen spielen eine wesentliche Rolle im Prozess zur Sicherstellung der Qualität der Veröffentlichung. Sie unterstützen die Redaktion bei der Entscheidungsfindung und helfen den Autorinnen und Autoren bei der Verbesserung ihrer Beiträge.

  • Gutachter sollen die ihnen vorgelegte Arbeit bis zur Veröffentlichung vertraulich behandeln, sowohl während des Begutachtungsprozesses als auch danach. Unter keinen Umständen dürfen sie Informationen, Details, Argumente oder Interpretationen des Textes für sich selbst oder Dritte verwenden oder verbreiten, noch zum Nachteil anderer. Nur in besonderen Fällen darf die Meinung anderer Fachleute eingeholt werden, worüber die Redaktion informiert werden muss.

  • Gutachter müssen die Qualität der Arbeit objektiv und als Ganzes beurteilen, d.h. die der Hypothese zugrunde liegenden Informationen, die theoretischen und experimentellen Daten sowie deren Interpretation, ohne Präsentation und sprachliche Ausarbeitung zu vernachlässigen. Kritik sollte konkret, sachlich und konstruktiv sein. Ihre Bewertungen sollen gut begründet, nicht feindselig und die intellektuelle Unabhängigkeit der Autoren respektierend formuliert werden. Sie müssen die Redaktion auch auf substanzielle Ähnlichkeiten mit bereits veröffentlichten oder zur Begutachtung eingereichten Arbeiten (Doppel- oder Mehrfachveröffentlichung) hinweisen sowie auf Plagiate, gefälschte, erfundene oder manipulierte Inhalte.

  • Gutachter sollen ihre Aufgaben zügig erfüllen und den Bericht fristgerecht einreichen. Falls sie sich nicht in der Lage sehen, die Arbeit angemessen zu bewerten oder die Frist nicht einhalten können, sollen sie die Redaktion so früh wie möglich darüber informieren.

  • Gutachter sollen prüfen, ob einschlägige, bereits veröffentlichte Literatur korrekt zitiert wurde, und gegebenenfalls überflüssige oder doppelte Quellen zur Streichung oder relevante fehlende Literatur zur Ergänzung vorschlagen.

  • Gutachter müssen eine Begutachtung ablehnen, wenn sie eine berufliche oder persönliche Beziehung zu den Autoren haben oder wenn andere Beteiligte ihren Urteilsprozess beeinflussen könnten. Interessenskonflikte bestehen auch, wenn der zu begutachtende Beitrag eng mit der eigenen Forschung des Gutachters verbunden ist oder ein ähnliches Thema behandelt. In solchen Fällen sollen sie das Gutachten ablehnen und die Arbeit mit einer Begründung an die Redaktion zurückgeben.

  • Die Gutachter müssen streng überprüfen, ob die zur Begutachtung eingereichten Manuskripte eine angemessene und methodisch fundierte Behandlung der Variablen Geschlecht und/oder Gender enthalten. Diese Bewertungsaufgabe umfasst zunächst die Prüfung, ob die Studie eine nach Geschlecht und/oder Gender aufgeschlüsselte Analyse bietet, wenn die Art der Daten dies erfordert oder wenn deren Berücksichtigung für das Verständnis der untersuchten Phänomene relevant ist. Ebenso ist zu untersuchen, ob die Autorinnen und Autoren die Relevanz dieser Variablen in den verschiedenen Phasen der wissenschaftlichen Arbeit ausdrücklich behandelt haben, sodass ihre korrekte Berücksichtigung im Gutachtenbericht zum Ausdruck kommt, wobei sowohl die Stärken als auch die festgestellten Defizite aufgeführt werden, um zur Qualität, Vollständigkeit und wissenschaftlichen Verantwortung des Manuskripts beizutragen.

     

    Redaktionspolitik zu Geschlechtergleichstellung sowie inklusiver und nichtsexistischer Sprache

    Geschlechtergleichheit

    Die Zeitschrift Antigüedad y Cristianismo möchte eine Gleichstellungspolitik umsetzen und folgende Maßnahmen ergreifen:

    1. Überschreiten eines Frauenanteils von 40 % im Redaktionsteam sowie in den externen Begutachtungsverfahren.

    2. Angabe des vollständigen Namens aller Autorinnen und Autoren in den veröffentlichten Arbeiten.

    3. Empfehlung der Verwendung einer inklusiven Sprache in den eingereichten Artikeln gemäß der Königlichen Spanischen Akademie.

    4. Verpflichtung zu einer inklusiven und geschlechtsneutralen Sprache in der Zeitschrift.

    5. Der ausdrückliche Wunsch, diesen Aspekt zu verbessern, um Parität zu erreichen und die gläserne Decke zu beseitigen, die die Beteiligung von Frauen in den verschiedenen Phasen der Wissensproduktion und -verbreitung einschränkt.

     

    Inklusive und nicht-sexistische Sprache

    Antigüedad y Cristianismo empfiehlt den Autorinnen und Autoren der Beiträge die Verwendung einer inklusiven und nicht-sexistischen Sprache, im Einklang mit der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft, wie sie in der Agenda des Europäischen Forschungsraums (ERA) für den Zeitraum 2022–2024 vorgesehen ist, insbesondere in Maßnahme Nr. 5: „Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Inklusion“.

    Wir verstehen, dass nicht alle Texte gleichermaßen leicht an die Anforderungen einer geschlechtergerechten Sprache angepasst werden können. Ebenso sind wir uns bewusst, dass die Förderung der Geschlechtergleichstellung über rein morphologische Aspekte der Sprache hinausgeht. Dennoch teilen wir die Aussage des Leitfadens für eine nicht-sexistische Sprache (UAM, 2019), wonach die Sprache über ausreichende Mittel und Mechanismen verfügt, um das auszudrücken, was kommuniziert werden soll, sodass „die Person, die die Botschaft übermittelt, zwischen verschiedenen Ausdrucksformen wählen kann, um sich inklusiv und nicht sexistisch auszudrücken, sodass die Sprache zu einem Instrument des Wandels wird“ (S. 9).

    Für weiterführende Informationen empfehlen wir die Lektüre der Richtlinien zur inklusiven Sprache der American Psychological Association (APA):
    https://apastyle.apa.org/style-grammar-guidelines/bias-free-language

    Wir bei Antigüedad y Cristianismo sind der Meinung, dass ein kleiner Aufwand beim Schreiben einen wichtigen Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft leisten kann. Die wissenschaftliche Kommunikation sollte nicht abseits der sozialen Transformationsprozesse stehen, die sie ermöglichen.