Redaktionsprozess
Verfahren zur Begutachtung und Bewertung von Vorschlägen
Nach Eingang des Forschungsvorschlags wird dieser einem strengen Evaluierungsprozess unterzogen, der in mehreren Phasen abläuft und darauf abzielt, die wissenschaftliche Qualität und die Einhaltung der redaktionellen Kriterien der Zeitschrift sicherzustellen.
Zunächst führt die Redaktionskommission eine Vorprüfung durch, um festzustellen, ob der Vorschlag folgende Anforderungen erfüllt: a) Übereinstimmung mit der redaktionellen Ausrichtung der Zeitschrift, b) Einhaltung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und c) Beachtung der festgelegten Formatierungsrichtlinien. Erfüllt der Vorschlag eines dieser Kriterien nicht, wird er umgehend abgelehnt und das Verfahren damit beendet. Diese erste Filterung ist für alle eingereichten Vorschläge obligatorisch, unabhängig von der jeweiligen Rubrik. Nur Forschungsartikel, die diese Vorprüfung bestehen, gelangen in das Peer-Review-Verfahren mit doppelter Anonymität.
Nach der ersten Prüfung obliegt es dem Wissenschaftlichen Beirat, eine Einschätzung zur Originalität und Relevanz der eingereichten Forschung abzugeben. Anschließend benennt die Zeitschrift zwei externe Gutachter, die das Manuskript im Rahmen eines Double-Blind-Peer-Review-Verfahrens begutachten. Damit wird die Vertraulichkeit und Anonymität von Autor:innen und Gutachter:innen gewährleistet. Die Auswahl der Gutachter richtet sich nach ihrer fachlichen Expertise hinsichtlich Thema und Methodik. Sie können Mitglieder des Beirats sein oder extern, sofern sie die Eignungskriterien erfüllen.
Die Gutachter müssen einen Bewertungsbericht (verfügbar im internen OJS-System) ausfüllen, in dem zentrale Aspekte wie Originalität und Innovationskraft der Studie, Relevanz des Themas, methodische Fundierung und wissenschaftliche Validität der Ergebnisse beurteilt werden. Der Eingang von zwei negativen Gutachten in beliebiger Phase führt automatisch zur Ablehnung des Manuskripts.
Nach Abschluss der Begutachtung erstellt der zuständige Herausgeber einen zusammenfassenden Abschlussbericht, der die Anmerkungen und Empfehlungen der Gutachter einbezieht. Dieser kann Änderungsvorschläge enthalten, die für die endgültige Annahme des Manuskripts erforderlich sind.
Die endgültige Annahme hängt von der Umsetzung der von Redaktion und externen Gutachtern empfohlenen Änderungen durch die Autor:innen ab. Zudem müssen die Autor:innen alle Anmerkungen begründet beantworten, vorzugsweise über das interne OJS-System oder in einem gleichwertigen Dokument.
Die voraussichtliche Dauer des Begutachtungsprozesses beträgt maximal sechs Monate – gerechnet ab dem formellen Eingang des Vorschlags bis zur endgültigen Mitteilung (Annahme oder Ablehnung) an die Autor:innen.
















