Ethischer Kodex un Redaktionspolitik

Imafronte stützt sich bei der Festlegung ihres ethischen Kodex auf die Arbeit des Committee on Publication Ethics (COPE), des Directory of Open Access Journals (DOAJ), der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) und der World Association of Medical Editors (WAME), um die Prinzipien der Transparenz und die besten Praktiken für wissenschaftliche Veröffentlichungen zu definieren.

  1. Website: Die Website unserer Zeitschrift spiegelt die redaktionelle Tätigkeit wider, die auf die bestmögliche Auswahl der eingereichten Manuskripte abzielt, ohne Informationen bereitzustellen, die Leser oder Autoren irreführen könnten. Die Website enthält eine Erklärung zu Zielen und Themenbereich sowie eine klare Definition der Zielgruppe und der behandelten Themen. Die gedruckten und elektronischen ISSNs werden deutlich und zugänglich im Kopfbereich der Website angezeigt.

  2. Name der Zeitschrift: Imafronte ist ein einzigartiger Name, der in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft hinreichend bekannt ist und nicht mit einer anderen Zeitschrift verwechselt werden kann.

  3. Peer-Review-Verfahren: Das angewandte Verfahren zur Auswahl und Bewertung von Manuskripten ist ein doppelt anonymes Peer-Review-Verfahren. Dieses Verfahren folgt den gängigen Praktiken serieller wissenschaftlicher Publikationen. Jeder in der Rubrik "Doctrina" eingereichte Artikel wird von zwei Gutachtern anonym bewertet. Dieses Verfahren ist klar auf der Website und im Einreichungsprozess beschrieben. Es werden keine kurzen Bearbeitungs- oder Veröffentlichungszeiten garantiert.

  4. Eigentum und Verwaltung: Die Eigentumsrechte an den veröffentlichten Inhalten liegen beim Verlag der Universität Murcia (Servicio de Publicaciones), wie im Abschnitt "Einreichungen" der Website angegeben.

  5. Leitungsgremium: Imafronte verfügt über ein Redaktionsteam, bestehend aus einer Redaktion, einem Redaktionsrat und einem wissenschaftlichen Beirat, der sich aus nationalen und internationalen Fachleuten zusammensetzt, die auf die Themen der Zeitschrift spezialisiert sind. Es wird eine ausgewogene Geschlechterverteilung in den Gremien sowie deren Internationalisierung angestrebt. Die vollständigen Namen und institutionellen Zugehörigkeiten der Redakteure sowie die Kontaktadresse der Zeitschrift sind angegeben.

  6. Urheberrechte und Lizenzen: Die Urheberrechtspolitik ist eindeutig in den Richtlinien für Autoren und in der Open-Access-Politik der Zeitschrift angegeben. Der Urheber wird in allen veröffentlichten Artikeln namentlich genannt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Autoren die angenommenen Endfassungen oder veröffentlichte Versionen in Repositorien Dritter hochladen dürfen, im Einklang mit den Prinzipien der Offenen Wissenschaft (Open Science).

  7. Gebühren für Autoren: Imafronte ist eine „diamantene“ Open-Access-Zeitschrift, die keine Gebühren für die Einreichung oder Veröffentlichung von Beiträgen erhebt (keine APCs) und auch keine Gebühren für den Zugang zu den Inhalten verlangt. Sie bekennt sich vollständig zum Paradigma der Offenen Wissenschaft und hat das „Manifest zur Offenen Wissenschaft als globales öffentliches Gut: nicht-kommerzieller Open Access“ unterzeichnet, das auf dem Gipfeltreffen von Toluca 2023 verabschiedet wurde.

  8. Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens: Das Redaktionsteam ergreift angemessene Maßnahmen, um die Veröffentlichung von Arbeiten mit wissenschaftlichem Fehlverhalten wie Plagiat, Zitationsmanipulation, Datenfälschung/-fabrikation oder unangemessener Nutzung von Künstlicher Intelligenz zu verhindern. Im Falle eines Verdachts wird gemäß den COPE-Richtlinien verfahren. Bei Bedarf kann ein Manuskript abgelehnt oder ein veröffentlichter Artikel zurückgezogen werden.

  9. Forschungsdaten: Im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Offenen Wissenschaft fördert Imafronte die Archivierung von Forschungsdaten. Die Zeitschrift hat eine Sammlung im institutionellen Repositorium DIGITUM der Universität Murcia eingerichtet, in der mit den veröffentlichten Artikeln verbundene Datensätze gespeichert werden können. Autoren können ihre Daten auch in anderen fachbezogenen oder allgemeinen Repositorien ablegen.

  10. Publikationskalender: Imafronte gibt klar an, dass sie einmal jährlich in Form eines "offenen Heftes" publiziert.

  11. Zugang: Der Zugang zu allen Inhalten der Zeitschrift ist frei und kostenlos.

  12. Archivierung: Alle von der Universität Murcia herausgegebenen Zeitschriften werden im institutionellen Repositorium DIGITUM archiviert, um ihre digitale Langzeitarchivierung sicherzustellen.

  13. Einnahmequellen: Imafronte erhält keinerlei finanzielle Fördermittel. Die Website der Zeitschrift wird vom Verlag der Universität bereitgestellt.

  14. Werbung: Imafronte informiert über die Eröffnung und den Abschluss jeder Ausgabe über themenspezifische Mailinglisten. Die Zeitschrift unterhält zudem Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook und Academia.edu zur Verbreitung der veröffentlichten Artikel.

An die Autorinnen

  • Eingereichte Manuskripte müssen das Ergebnis einer originellen und unveröffentlichten Forschung sein. Sie müssen die gewonnenen und verwendeten Daten sowie eine objektive Diskussion der Ergebnisse enthalten. Es müssen ausreichende Informationen bereitgestellt werden, damit jede Fachperson die Forschung überprüfen und somit die Schlussfolgerungen bestätigen oder widerlegen kann.

  • Die Autorinnen müssen sich an die Richtlinien zur Einreichung halten und die Herkunft von Ideen oder wörtlichen Zitaten aus anderen Veröffentlichungen korrekt angeben. Bei grafischem Material (Abbildungen, Fotos, Karten usw.) muss die Quelle angegeben und gegebenenfalls eine Reproduktionsgenehmigung vorgelegt werden. Eine unnötige Aufsplittung der Forschung in mehrere Artikel ist zu vermeiden.

  • Die Autorinnen müssen versichern, dass ihre Arbeiten Originale sind, keine anderen veröffentlichten Arbeiten (auch nicht ihre eigenen) duplizieren und dass Daten und Schlussfolgerungen nicht kopiert, erfunden, verfälscht oder manipuliert wurden. Die Autorinnen behalten das Urheberrecht und übertragen der Zeitschrift nur das Erstveröffentlichungsrecht. Plagiate, Mehrfachveröffentlichungen, redundante Veröffentlichungen sowie Datenfälschungen gelten als schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten.

  • Autorinnen dürfen keine Manuskripte einreichen, die gleichzeitig in einer anderen Zeitschrift zur Begutachtung stehen, und diese auch nicht bei einer anderen Zeitschrift einreichen, solange keine Ablehnung vorliegt oder das Manuskript freiwillig zurückgezogen wurde. Eine erweiterte Version eines bereits als Kurzzusammenfassung oder Konferenzbeitrag veröffentlichten Textes darf eingereicht werden, sofern sie korrekt zitiert wird und eine wesentliche inhaltliche Erweiterung darstellt. Auch Sekundärveröffentlichungen, etwa in anderer Sprache oder für eine andere Zielgruppe, sind zulässig, wenn sie entsprechend kenntlich gemacht und die Originalveröffentlichung korrekt zitiert wird.

  • Die Kontaktperson bei Mehrfachautorschaft muss sicherstellen, dass alle, die wesentlich zur Konzeption, Planung, Durchführung, Datenerhebung, Interpretation und Diskussion beigetragen haben, als Mitautorinnen anerkannt werden. Alle Autorinnen tragen gemeinsam die Verantwortung für den eingereichten Beitrag. Die Kontaktperson ist allein für die Kommunikation mit der Zeitschrift zuständig und stellt sicher, dass alle Mitautor*innen die finale Version geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben haben. Es dürfen keine Schein- oder Gefälligkeitsautorenschaften vorliegen. Weitere Beiträge sollen im Artikel in Form eines Danks erwähnt werden. Auf Wunsch kann der Beitrag jeder beteiligten Person kurz dargestellt werden.

  • Alle relevanten Veröffentlichungen, die die Forschung beeinflusst haben, müssen anerkannt und in der Literatur aufgeführt werden. Fehlerhafte oder nicht korrekte Quellenangaben, auch unbeabsichtigt, stellen Plagiate dar. Es sollen keine irrelevanten oder überflüssigen Zitate eingefügt werden. Informationen, die im Rahmen privater Kommunikation oder in Diskussionen mit Kolleg*innen erhalten wurden, dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung verwendet werden.

  • Wenn eine Autorin einen schwerwiegenden Fehler in ihrer/seiner Arbeit entdeckt, ist er/sie verpflichtet, die Redaktion schnellstmöglich zu informieren, um eine Korrektur, Rücknahme oder Berichtigung zu veranlassen. Wird der Fehler vom Redaktionsteam entdeckt, ist der/die Autor*in verpflichtet, die Korrektheit der Arbeit zu belegen.

  • Gegebenenfalls ist dem Artikel eine Erklärung über mögliche finanzielle, kommerzielle oder persönliche Interessen beizufügen, die die Ergebnisse beeinflusst haben könnten. Ebenso müssen sämtliche Finanzierungsquellen des Projekts angegeben werden. Diese Informationen werden im veröffentlichten Artikel aufgeführt.

  • Die Autorinnen und Autoren müssen ausdrücklich beurteilen, inwieweit es sinnvoll ist, eine Analyse der Variablen Geschlecht und/oder Gender in ihre Forschung einzubeziehen, und diese, sofern relevant, in das Studiendesign, den methodischen Ansatz, die Ergebnispräsentation, die Diskussion und die Darstellung der Einschränkungen integrieren; eine solche Analyse muss bereits in der Ausgangsplanung die theoretische und methodische Relevanz dieser Variablen begründen, die Kriterien der Datenerhebung und -verarbeitung beschreiben, die ihre Berücksichtigung ermöglichen, die Ergebnisse gegebenenfalls in disaggregierter Form präsentieren und die Bedeutung etwaiger beobachteter Unterschiede sowie die sich aus deren Abwesenheit oder Unzulänglichkeit ergebenden Einschränkungen kritisch untersuchen; ebenso wird festgelegt, dass die Schlussfolgerungen der Arbeiten ausdrücklich das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von geschlechts- und/oder genderbezogenen Unterschieden und deren Bedeutung für die Gesamtinterpretation der Ergebnisse sowie für zukünftige Forschungsrichtungen berücksichtigen müssen.

     


An die Herausgeberinnen

  • Alle Mitglieder des Redaktionsteams sind für die veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Sie müssen deren wissenschaftliche Qualität gewährleisten, unethische Praktiken vermeiden und die eingereichten Beiträge in angemessener Zeit bearbeiten. Dies setzt die Einhaltung der folgenden Grundsätze voraus:

  • Die Zeitschrift akzeptiert Originalbeiträge zur Kunstgeschichte sowie Buchrezensionen aus allen relevanten Fachbereichen.

  • Eingereichte Beiträge müssen den öffentlich zugänglichen Einreichungsrichtlinien entsprechen.

  • Das Redaktionsteam garantiert die Veröffentlichung einer Jahresausgabe sowie den freien und uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Veröffentlichung verursacht für Autor*innen keinerlei Kosten.

  • Die in den Artikeln geäußerten Meinungen und Inhalte liegen in der alleinigen Verantwortung der Autor*innen. Die Zeitschrift übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Authentizität.

  • Die Redaktion behandelt eingereichte Beiträge unparteiisch und respektiert die intellektuelle Unabhängigkeit der Autor*innen, die im Falle einer negativen Bewertung ein Recht auf Stellungnahme haben. Beiträge mit negativen Forschungsergebnissen werden nicht ausgeschlossen.

  • Die Mitglieder des Redaktionsteams wahren die Vertraulichkeit der eingereichten Texte und Inhalte bis zu ihrer Annahme oder Ablehnung. Erst danach dürfen Titel und Autorenschaft veröffentlicht werden.

  • Kein Redaktionsmitglied darf unveröffentlichte Inhalte für eigene Forschungszwecke nutzen, es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Autor*innen.

  • Die Redaktion stellt sicher, dass Forschungsartikel von mindestens zwei externen Fachgutachter*innen im Blindverfahren bewertet werden. Die Begutachtung erfolgt anhand eines Fragebogens und eines detaillierten Gutachtens innerhalb einer Frist von maximal sechs Monaten. Bei widersprüchlichen Gutachten wird eine dritte Meinung eingeholt.

  • Die Redaktion achtet besonders auf die Originalität der Beiträge und bittet die Gutachter*innen um Prüfung auf Plagiate, doppelte Veröffentlichungen sowie manipulierte oder gefälschte Daten.

  • Die Mitarbeit der Gutachterinnen wird geschätzt und gewürdigt. Ihre Tätigkeit wird als Teil des wissenschaftlichen Prozesses anerkannt. Gutachterinnen, die unzureichende, fehlerhafte, respektlose oder verspätete Bewertungen abgeben, werden künftig nicht mehr berücksichtigt.

  • Die endgültige Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Beitrags liegt bei der Chefredaktion und der stellvertretenden Redaktion. Diese stützt sich auf die Gutachten des Redaktionsausschusses. Offensichtlich ungeeignete Manuskripte können ohne Begutachtung abgelehnt werden. Die Autor*innen werden informiert.

  • Die Redaktion behält sich das Recht vor, bereits veröffentlichte Artikel zurückzuziehen, wenn sich deren Unzuverlässigkeit nachträglich herausstellt – sei es durch Fehler oder durch wissenschaftliches Fehlverhalten wie Datenfälschung, Plagiate, doppelte Veröffentlichungen, fehlende Quellenangaben oder die unberechtigte Nutzung von Inhalten. Bei Teilfehlern kann eine Korrektur veröffentlicht werden. Bei Verdacht auf doppelte Veröffentlichung wird der Eingangstermin zur Klärung herangezogen. Die Autor*innen müssen ggf. Beweise und Erklärungen vorlegen. Der Rückzug wird öffentlich gemacht, mit Angabe der Gründe, und der Artikel bleibt mit entsprechendem Vermerk einsehbar. Gegebenenfalls wird vor der endgültigen Rücknahme ein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten veröffentlicht.

  • Der/die Chefredakteur*in ist dafür verantwortlich, dass alle internen Regelungen eingehalten werden, vertritt die Zeitschrift nach außen, initiiert Verbesserungen, holt Beiträge von Fachleuten ein, prüft eingehende Manuskripte vor und verfasst gegebenenfalls Editorials, Rezensionen und Mitteilungen. Er/sie koordiniert die Redaktion.

  • Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn der/die Autor*in eine persönliche oder berufliche Beziehung zu einem Mitglied der Redaktion hat oder wenn die eingereichte Arbeit eng mit der aktuellen oder früheren Forschung eines Redaktionsmitglieds verbunden ist. In solchen Fällen müssen sich die betreffenden Personen vom Begutachtungsprozess zurückziehen.


An die Gutachterinnen

Die Gutachterinnen spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Qualität wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Sie unterstützen das Redaktionsteam bei redaktionellen Entscheidungen und helfen den Autorinnen, ihre Artikel zu verbessern.

  • Gutachterinnen müssen das zu prüfende Manuskript sowohl während des Begutachtungsprozesses als auch danach vertraulich behandeln. Die darin enthaltenen Informationen, Argumente oder Interpretationen dürfen nicht zum persönlichen Vorteil oder Nachteil Dritter verwendet werden. In Ausnahmefällen kann Rücksprache mit anderen Fachleuten gehalten werden – dies ist der Redaktion mitzuteilen.

  • Sie sollen die Qualität der Arbeit objektiv bewerten, einschließlich Hypothese, Daten, Interpretation, Darstellung und Sprache. Kritik muss sachlich und konstruktiv sein, gut begründet und respektvoll gegenüber der intellektuellen Unabhängigkeit der Autor*innen. Ähnlichkeiten mit bereits veröffentlichten Artikeln, Plagiate oder manipulierte Daten sind umgehend zu melden.

  • Die Gutachten sind fristgerecht zu erstellen. Wenn Gutachter*innen sich als ungeeignet erachten oder den Zeitrahmen nicht einhalten können, müssen sie die Redaktion frühzeitig informieren.

  • Die relevante Literatur sollte korrekt zitiert sein. Unnötige oder redundante Verweise sind zu streichen, fehlende wichtige Quellen zu ergänzen.

  • Bei bestehenden persönlichen oder beruflichen Beziehungen zu den Autor*innen oder Interessenkonflikten ist die Begutachtung abzulehnen. Bestehen Zweifel, so ist die Aufgabe zurückzugeben und der Grund mitzuteilen.

  • Die Gutachter müssen streng überprüfen, ob die zur Begutachtung eingereichten Manuskripte eine angemessene und methodisch fundierte Behandlung der Variablen Geschlecht und/oder Gender enthalten. Diese Bewertungsaufgabe umfasst zunächst die Prüfung, ob die Studie eine nach Geschlecht und/oder Gender aufgeschlüsselte Analyse bietet, wenn die Art der Daten dies erfordert oder wenn deren Berücksichtigung für das Verständnis der untersuchten Phänomene relevant ist. Ebenso ist zu untersuchen, ob die Autorinnen und Autoren die Relevanz dieser Variablen in den verschiedenen Phasen der wissenschaftlichen Arbeit ausdrücklich behandelt haben, sodass ihre korrekte Berücksichtigung im Gutachtenbericht zum Ausdruck kommt, wobei sowohl die Stärken als auch die festgestellten Defizite aufgeführt werden, um zur Qualität, Vollständigkeit und wissenschaftlichen Verantwortung des Manuskripts beizutragen.

 

Redaktionspolitik zu Geschlechtergleichstellung sowie inklusiver und nichtsexistischer Sprache

Geschlechtergleichheit

Die Zeitschrift Imafronte möchte eine Gleichstellungspolitik umsetzen und folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Überschreiten eines Frauenanteils von 40 % im Redaktionsteam sowie in den externen Begutachtungsverfahren.

  2. Angabe des vollständigen Namens aller Autorinnen und Autoren in den veröffentlichten Arbeiten.

  3. Empfehlung der Verwendung einer inklusiven Sprache in den eingereichten Artikeln gemäß der Königlichen Spanischen Akademie.

  4. Verpflichtung zu einer inklusiven und geschlechtsneutralen Sprache in der Zeitschrift.

  5. Der ausdrückliche Wunsch, diesen Aspekt zu verbessern, um Parität zu erreichen und die gläserne Decke zu beseitigen, die die Beteiligung von Frauen in den verschiedenen Phasen der Wissensproduktion und -verbreitung einschränkt.

 

Inklusive und nicht-sexistische Sprache

Imafronte empfiehlt den Autorinnen und Autoren der Beiträge die Verwendung einer inklusiven und nicht-sexistischen Sprache, im Einklang mit der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft, wie sie in der Agenda des Europäischen Forschungsraums (ERA) für den Zeitraum 2022–2024 vorgesehen ist, insbesondere in Maßnahme Nr. 5: „Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Inklusion“.

Wir verstehen, dass nicht alle Texte gleichermaßen leicht an die Anforderungen einer geschlechtergerechten Sprache angepasst werden können. Ebenso sind wir uns bewusst, dass die Förderung der Geschlechtergleichstellung über rein morphologische Aspekte der Sprache hinausgeht. Dennoch teilen wir die Aussage des Leitfadens für eine nicht-sexistische Sprache (UAM, 2019), wonach die Sprache über ausreichende Mittel und Mechanismen verfügt, um das auszudrücken, was kommuniziert werden soll, sodass „die Person, die die Botschaft übermittelt, zwischen verschiedenen Ausdrucksformen wählen kann, um sich inklusiv und nicht sexistisch auszudrücken, sodass die Sprache zu einem Instrument des Wandels wird“ (S. 9).

Für weiterführende Informationen empfehlen wir die Lektüre der Richtlinien zur inklusiven Sprache der American Psychological Association (APA):
https://apastyle.apa.org/style-grammar-guidelines/bias-free-language

Wir bei Imafronte sind der Meinung, dass ein kleiner Aufwand beim Schreiben einen wichtigen Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft leisten kann. Die wissenschaftliche Kommunikation sollte nicht abseits der sozialen Transformationsprozesse stehen, die sie ermöglichen.